| Tarife |
Die
Kopfpreise pro Nacht basieren auf den Tarif vom Mai 1993 des Schweiz.
Index der Konsumentenpreise. Die Preise werden periodisch angepasst und
sind in SFR angegeben. Das Haus darf mit maximal 50 Personen belegt
werden. Die Hausordnung ist strikte einzuhalten. |
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| Preise inkl.
MwSt. |
Heimbenützung
pro Person und Nacht |
Kurzlager von 1 -
3 Nächten |
Lager über 3
Nächte |
Abendbenützung *
"Höcke" etc. |
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Jugend- und
Behinderten-Gruppen, Schulen |
12.—
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10.50
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80.— |
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Erwachsene,
Vereine, Firmen, Familien |
15.50 |
13.50 |
230.— |
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Uebernachtung
auf dem Lagergelände, das aber nur im Zusammenhang mit einer Heimbelegung
benutzt werden kann (Minimum beachten): Fr. 2.80 pro Person
. |
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An
Wochenenden und während der Schulferien ist im Minimum für die Hälfte
der Schlafplätze (25 Personen) pro Nacht zu bezahlen.
Übrige Zeit 15 Personen. |
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Lager
während der Schulferienzeit nur von Wochenende zu Wochenende. |
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*
Höcke, Abendbenützung und Heimbenützung unter der Woche ohne
Uebernachtung nur ausserhalb der Schulferien. Andwiler Vereine Tarife wie
Pfadi. |
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An
Samstagen und Sonntagen gilt der volle Kurzlagertarif, auch wenn nicht übernachtet
wird. |
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| Rabatte |
Pfadi |
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10% |
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Kurse,
Einheiten der Kant.- Verbände SG/App./TG/SH & PTA |
10% |
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Vereinsmitglieder
gegen 1 Rabattcoupon** |
10% |
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** bei der Anmeldung einzureichen (keine nachträgliche
Verrechnung) |
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| Energie |
Strom
kWh SFr. -.60,
Brauchwasser m3 SFr. 5.- (Frisch- und Abwasser), Ölheizung
(Raumheizung und Brauchwasser) wird nach Aufwand berechnet (Faustregel: ca.
SFr. 60.- bis
120.- pro Tag,
je nach Saison und Betrieb). Die Preise sind ohne Gewähr und werden an den
liefernden Werken angepasst. |
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| Lift |
Für Behindertenlager, die auf den
Lift angewiesen sind, im LAgerpreis inbegriffen. Für alle anderen SFr.
60.- pro Lagernacht. |
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| Telefon |
Gesprächstaxen
gem. Taxmelder zuzüglich Fr. 2.— Fixkostenbeitrag pro Nacht. |
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| Rücktritt |
Bei
Nichtbenützung von reservierten und bestätigten Wochen sind weitere
Forderungen gemäss OR Art. 257 vorbehalten, welcher lautet: |
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Kann
der Mieter wegen eigenen Verschuldens oder wegen eines in seiner Person
eingetretenen Zufalls von der gemieteten Sache keinen oder nur einen
beschränkten Gebrauch machen, so bleibt er zur Entrichtung der vollen
Gegenleistung verbunden, soweit der Vermieter die vermietete Sache zu
vertragsmässigem Gebrauch bereit gehalten hat. Der Vermieter muss sich
anrechnen lassen, was er an Auslagen erspart oder aus anderweitiger
Verwertung der Sache erlangt hat. |
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Es
gelten folgende prozentuale Rücktrittsentschädiungen, dabei sind
Reduktionen für Minderabnützung, Minderverbrauch etc. bereits berücksichtigt: |
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Rücktritt 6 Mt. vor Mietbeginn
30%, 5 Mt. 45%, 4 Mt. 60%, 3 Mt 75%, weniger als 3 Mt. 90%. Min. Annahme
von Uebernachtungen: 25 Personen während den Schulferien und Wochenenden,
übrige Zeit 15 Personen. |
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Mangelnde
Anmeldungen, Erkrankung des Leiters, etc., entbinden nicht von obiger Rücktrittsentschädigung.
Kann jedoch das Haus evtl. durch Ihre Vermittlung oder durch uns
anderweitig vermietet werden, so wird dies (nach unserer Beurteilung) bei
Rechnungsstellung berücksichtigt. |
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| Gültig
ab 1. Januar 2006 |
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| Verein
Ostschweizer Pfadiheime |
Die
Betriebskommission |
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