Verein Ostschweizer Pfadiheime, St. Gallen        Heim Hinterberg, Andwil SG

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Tarife Die Kopfpreise pro Nacht basieren auf den Tarif vom Mai 1993 des Schweiz. Index der Konsumentenpreise. Die Preise werden periodisch angepasst und sind in SFR angegeben. Das Haus darf mit maximal 50 Personen belegt werden. Die Hausordnung ist strikte einzuhalten.

Preise inkl. MwSt. Heimbenützung pro Person und Nacht Kurzlager von 1 - 3 Nächten Lager über 3 Nächte Abendbenützung * "Höcke" etc.

Jugend- und Behinderten-Gruppen, Schulen 12.— 10.50 80.—
Erwachsene, Vereine, Firmen, Familien 15.50 13.50 230.—

Uebernachtung auf dem Lagergelände, das aber nur im Zusammenhang mit einer Heimbelegung benutzt werden kann (Minimum beachten): Fr. 2.80 pro Person .

An Wochenenden und während der Schulferien ist im Minimum für die Hälfte der Schlafplätze (25 Personen) pro Nacht zu bezahlen. Übrige Zeit 15 Personen.

Lager während der Schulferienzeit nur von Wochenende zu Wochenende.

* Höcke, Abendbenützung und Heimbenützung unter der Woche ohne Uebernachtung nur ausserhalb der Schulferien. Andwiler Vereine Tarife wie Pfadi.

An Samstagen und Sonntagen gilt der volle Kurzlagertarif, auch wenn nicht übernachtet wird.

Rabatte Pfadi 10%
Kurse, Einheiten der Kant.- Verbände SG/App./TG/SH & PTA 10%
Vereinsmitglieder gegen 1 Rabattcoupon** 10%
** bei der Anmeldung einzureichen (keine nachträgliche Verrechnung)

Energie Strom kWh SFr. -.60, Brauchwasser m3 SFr. 5.- (Frisch- und Abwasser), Ölheizung (Raumheizung und Brauchwasser) wird nach Aufwand berechnet (Faustregel: ca. SFr. 60.- bis 120.- pro Tag, je nach Saison und Betrieb). Die Preise sind ohne Gewähr und werden an den liefernden Werken angepasst.

Lift Für Behindertenlager, die auf den Lift angewiesen sind, im LAgerpreis inbegriffen. Für alle anderen SFr. 60.- pro Lagernacht.

Telefon Gesprächstaxen gem. Taxmelder zuzüglich Fr. 2.— Fixkostenbeitrag pro Nacht.

Rücktritt Bei Nichtbenützung von reservierten und bestätigten Wochen sind weitere Forderungen gemäss OR Art. 257 vorbehalten, welcher lautet:
Kann der Mieter wegen eigenen Verschuldens oder wegen eines in seiner Person eingetretenen Zufalls von der gemieteten Sache keinen oder nur einen beschränkten Gebrauch machen, so bleibt er zur Entrichtung der vollen Gegenleistung verbunden, soweit der Vermieter die vermietete Sache zu vertragsmässigem Gebrauch bereit gehalten hat. Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er an Auslagen erspart oder aus anderweitiger Verwertung der Sache erlangt hat.

Es gelten folgende prozentuale Rücktrittsentschädiungen, dabei sind Reduktionen für Minderabnützung, Minderverbrauch etc. bereits berücksichtigt:
Rücktritt 6 Mt. vor Mietbeginn 30%, 5 Mt. 45%, 4 Mt. 60%, 3 Mt 75%, weniger als 3 Mt. 90%. Min. Annahme von Uebernachtungen: 25 Personen während den Schulferien und Wochenenden, übrige Zeit 15 Personen.

Mangelnde Anmeldungen, Erkrankung des Leiters, etc., entbinden nicht von obiger Rücktrittsentschädigung. Kann jedoch das Haus evtl. durch Ihre Vermittlung oder durch uns anderweitig vermietet werden, so wird dies (nach unserer Beurteilung) bei Rechnungsstellung berücksichtigt.

Gültig ab 1. Januar 2006
 
Verein Ostschweizer Pfadiheime Die Betriebskommission